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Neuphilologische FakultätPromotionsverfahren

Allgemeines

Promotionsordnung der Neuphilologischen Fakultät:

Die Promotionsordnung (aktuell gültige Fassung vom 4. Dezember 2020) regelt das formale Verfahren einer Promotion an der Neuphilologischen Fakultät der Universität Heidelberg. Sie gilt außerdem für die Philosophische Fakultät, weshalb sie keine fachspezifischen Regelungen enthält. Daher sollte man sich frühzeitig mit der*m Betreuer*in über besondere Promotionsregelungen des eigenen Fachs bzw. Instituts informieren.
Informationen für Binationale Promotionen/ Cotutelle de thèse finden Sie bei der Graduiertenakademie.

Promotionsfächer an der Neuphilologischen Fakultät:

Deutsche Philologie, Englische Philologie, Romanische Philologie (Französisch, Spanisch, Italienisch, sonstige), Slavische Philologie, American Studies (Literatur-, Sprach-, Kulturwissenschaft), Ibero-American Studies, Deutsch als Fremdsprachenphilologie, Deutsch als Zweitsprache, Germanistik im Kulturvergleich, Computerlinguistik, Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft.

Voraussetzungen

Zulassung zur Promotion:

Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Studiengangs an einer Universität mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren voraus. Dieser Abschluss soll mindestens mit der Gesamtnote „gut“ erfolgt sein. Absolvent*innen von Studiengängen an Fachhochschulen (Musikhochschulen, Kunsthochschulen) müssen eine Gesamtnote von „sehr gut“ nachweisen und ein Kolloquium besuchen, in dem ein Nachweis für die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erbracht wurde, die vergleichbar mit der von Universitätsabsolvent*innen ist. Ist die Gesamtnote schwächer als "gut", müssen zwei befürwortende Gutachten von Hochschullehrer*innen der Fakultät über die wissenschaftliche Qualifikation der/*s Bewerber*in vorgelegt werden.

Latinum als Zulassungsvoraussetzung:

Für die Einleitung des Promotionsverfahrens an der Neuphilologischen Fakultät ist in verschiedenen Fächern der Nachweis des Latinums erforderlich. Sofern das Reifezeugnis nicht den Nachweis des Latinums enthält, ist der Nachweis über die Ergänzungsprüfung dem Gesuch um Einleitung des Promotionsverfahrens beizufügen. Ein Antrag auf Erlass des Latinums kann dann gestellt werden, wenn der Bewerber oder die Bewerberin aus einem anderen Kulturkreis kommt, dort nicht die Möglichkeit hatte, das Latinum zu erwerben, und die Kenntnisse einer dem Latein vergleichbaren alten Literatursprache nachweisen kann. Der Antrag ist an den Dekan der Neuphilologischen Fakultät zu richten. Über den Antrag entscheidet der Promotionsausschuss der Neuphilologischen Fakultät.

Zu Beginn der Promotion

Annahme als Doktorand*in

Vor der Annahme als Doktorand*in durch die Fakultät ist der Abschluss einer Promotionsvereinbarung zwischen der*m Doktorand*in und der*m Betreuer*in (einer*m Professor*in oder Privatdozent*in der Fakultät) erforderlich. Wer eine solche Promotionsvereinbarung abgeschlossen hat, muss sich im Online-Portal heiDocs registrieren und eine online-Promotionsakte anlegen.

Erst wenn die online-Promotionsakte angelegt worden ist, kann der/die Promotionsbewerber*in die Annahme als Doktorand*in im Dekanat der Neuphilologischen Fakultät (Voßstr. 2, Gebäude 37, 69115 Heidelberg) beantragen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Nachweise der Zulassungsvoraussetzung gemäß § 4 der Promotionsordnung (beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse und Urkunden der vorangegangenen Studiengänge (Bachelor, Master einschließlich transcript of records; Staatsexamen).
  2. Bei ausländischen Zeugnissen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englische, beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse sowie beglaubigte Kopien des Hochschulzugangszeugnisses erforderlich.
  3. Exposé der geplanten Dissertation (3-10 Seiten) mit Unterschrift des*r Betreuer*in
  4. Tabellarischer Lebenslauf (einschl. Kontaktdaten) mit Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs.
  5. Kopie des Personalausweises

Immatrikulation

Seit dem 2018 muss man sich während der Promotion an der Universität Heidelberg immatrikulieren. Dies geschieht noch einmal gesondert bei der Studierendenadministration der Universität Heidelberg.

Während der Promotion

Sollte die Promotion (bis zur Einreichung der Dissertation) länger als drei Jahre dauern, ist jährlich ein formloser Verlängerungsantrag mit Unterschrift des*r Doktorand*in und des*r Betreuer*in beim Dekanat einzureichen.

Es ist notwendig, die Angaben in der online-Promotionsakte stets aktuell zu halten, da die Daten sowohl als Grundlage für den Kontakt mit der Fakultät dienen, als auch der Fakultät und dem Statistischen Landesamt einen aktuellen Überblick über die Situation der Doktorand*innen an der Fakultät ermöglichen. Bei einer Änderung der Anschrift oder Emailadresse muss das Promotionsbüro informiert werden. Nur dort können die entsprechenden Angaben in der Promotionsakte geändernt werden.

Abschluss der Promotion

Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Promotion ist eine mindestens mit „ausreichend“ bewertete Dissertation und eine bestandene Promotionsprüfung (Disputation).

Einreichung der Dissertation und Promotionsprüfung

Nach Fertigstellung der Dissertation wird diese in zwei Exemplaren und zusätzlich in elektronischer Form beim Dekanat eingereicht. Für die Zulassung zur Promotionsprüfung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (mit Lebenslauf und Nachweis über nötige Sprachkenntnisse, S. 1)
  2. Bescheinigung zur Vorlage beim Dekanat (S. 2)
  3. Eidesstattliche Versicherung (S. 3)
  4. Belehrung zur Eidesstattlichen Versicherung (S. 4)

Das Imprimatur mit Unterschrift beider Gutachter*innen (S. 5) wird mit den Belegexemplaren im Dekanat eingereicht.

Sollten Sie einen externen Zweitgutachter wünschen, ist hierfür ein gesonderter begründeter Antrag notwendig.

Außerdem ist es notwendig, dass Sie Ihre online-Promotionsakte vor der Einreichung der Dissertation vervollständigen.

Verleihung des Doktorgrads

Nach erfolgreichem Abschluss der Promotion muss die Dissertation innerhalb von zwei Jahren veröffentlicht werden. Der Doktorgrad darf erst geführt werden, nachdem die publizierte Fassung der Dissertation eingereicht wurde. Die publizierte Fassung muss den Vermerk tragen, dass es sich um eine Heidelberger Dissertation handelt. Für die Publikation ist die Erteilung der Druckgenehmigung (Imprimatur) beider Gutachter erforderlich.

Ansprechpersonen bei Konfliktfällen (Ombudspersonen)

Sowohl den Promovierenden als auch den Promotionsbetreuer*innen der Universität Heidelberg stehen zwei Ombudspersonen als vertrauliche Ansprechpartner*innen zur Beratung und Vermittlung im Falle von Konflikten zur Seite. Das Amt der Ombudsperson haben derzeit folgende Personen inne:

  • Frau Prof. Dr. Christiane von Stutterheim (Institut für Deutsch als Fremdsprachenphilologie - IDF):

    cvs@idf.uni-heidelberg.de

  • Herr Prof. em. Dr. Michael Wink (Seniorprofessor im IPMB, Pharmazeutische Biologie):

    wink@uni-hd.de

Außerdem hat die Universität Heidelberg eine „Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ eingerichtet.