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Neuphilologische FakultätPromotionsverfahren

Allgemeines

Promotionsordnung der Neuphilologischen Fakultät:

Die Promotionsordnung (aktuell gültige Fassung vom 13. Juli 2023) regelt das formale Verfahren einer Promotion an der Neuphilologischen Fakultät der Universität Heidelberg. Sie enthält keine fachspezifischen Regelungen, weshalb man sich frühzeitig mit dem*r Betreuer*in über besondere Promotionsregelungen des eigenen Fachs bzw. Instituts informieren sollte.
Informationen für Binationale Promotionen / Cotutelle de thèse erhalten Sie bei der Graduiertenakademie.

Promotionsfächer an der Neuphilologischen Fakultät:

Deutsche Philologie, Englische Philologie, Romanische Philologie (Französisch, Spanisch, Italienisch, sonstige), Slavische Philologie, American Studies (Literatur-, Sprach-, Kulturwissenschaft), Ibero-American Studies, Deutsch als Fremdsprachenphilologie, Deutsch als Zweitsprache, Germanistik im Kulturvergleich, Computerlinguistik, Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft, Vergleichende Literaturwissenschaft.

Voraussetzungen

Zulassung zur Promotion:

Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Studiengangs an einer Universität mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren voraus. Dieser Abschluss soll mindestens mit der Gesamtnote „gut“ erfolgt sein. Absolvent*innen von Studiengängen an Fachhochschulen (Musikhochschulen, Kunsthochschulen) müssen eine Gesamtnote von „sehr gut“ nachweisen und ein Kolloquium besuchen, in dem ein Nachweis für die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erbracht wurde, die vergleichbar mit der von Universitätsabsolvent*innen ist. Ist die Gesamtnote schwächer als "gut", müssen zwei befürwortende Gutachten von Hochschullehrer*innen der Fakultät über die wissenschaftliche Qualifikation des*r Bewerber*in vorgelegt werden. Sprachliche Zulassungsvoraussetzungen regelt die Promotionsordnung (§ 4, Abs. 8).

 

Zu Beginn der Promotion

Vor der Annahme als Doktorand*in durch die Fakultät ist der Abschluss einer Promotionsvereinbarung zwischen dem*r Doktorand*in und dem*r Betreuer*in (einem*r Professor*in oder Privatdozent*in der Fakultät) erforderlich. Nach Abschluss der Promotionsvereinbarung müssen sich Promotionsbewerber*innen im Online-Portal heiDocs registrieren und eine online-Promotionsakte anlegen.

Im nächsten Schritt kann die Annahme als Doktorand*in im Dekanat der Neuphilologischen Fakultät (Voßstr. 2, Gebäude 37, 69115 Heidelberg) beantragt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Nachweise der Zulassungsvoraussetzung gemäß § 4 der Promotionsordnung (beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse und Urkunden der vorangegangenen Studiengänge (Bachelor, Master einschließlich transcript of records; Staatsexamen))
  2. Bei ausländischen Zeugnissen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englische, beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse sowie beglaubigte Kopien des Hochschulzugangszeugnisses erforderlich.
  3. Exposé der geplanten Dissertation (3-10 Seiten) mit Unterschrift des*r Betreuer*in
  4. Tabellarischer Lebenslauf (einschl. Kontaktdaten) mit Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs
  5. Kopie des Personalausweises

Doktorand*innen müssen immatrikuliert sein. Die Immatrikulation erfolgt bei der Studierendenadministration der Universität Heidelberg.

Während der Promotion

Sollte die Promotion (bis zur Einreichung der Dissertation) länger als drei Jahre dauern, ist jährlich ein formloser Verlängerungsantrag mit Unterschrift des*r Doktorand*in und des*r Betreuer*in beim Dekanat einzureichen.

Die Angaben in der online-Promotionsakte sind stets aktuell zu halten, da die Daten sowohl als Grundlage für den Kontakt mit der Fakultät dienen, als auch der Fakultät und dem Statistischen Landesamt einen aktuellen Überblick über die Situation der Doktorand*innen an der Fakultät ermöglichen. Bei einer Änderung der Anschrift oder E-Mailadresse muss das Promotionsbüro informiert werden. Nur dort können die entsprechenden Angaben in der Promotionsakte geändert werden.

Abschluss der Promotion

Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Promotion sind eine mindestens mit „genügend“ (rite) bewertete Dissertation und eine bestandene Promotionsprüfung (Disputation).

Die Dissertation ist in zwei gedruckten Exemplaren und zusätzlich in elektronischer Form beim Dekanat einzureichen. Für die Zulassung zur Promotionsprüfung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung 
  2. Bescheinigung über die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse
  3. Eidesstattliche Versicherung 
  4. Belehrung zur Eidesstattlichen Versicherung
     

Vor der Einreichung der Dissertation muss zudem die online-Promotionsakte vervollständigt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der Promotion muss die Dissertation innerhalb von zwei Jahren veröffentlicht werden. Der Doktorgrad darf erst nach der Publikation geführt werden. Für die Publikation ist die Erteilung der Druckgenehmigung (Imprimatur) durch die Gutachter*innen erforderlich. Das Imprimatur wird zusammen mit einem Belegexemplar der publizierten Fassung im Dekanat eingereicht. Diese muss den Vermerk tragen, dass es sich um eine Heidelberger Dissertation handelt. 

Ansprechpersonen bei Konfliktfällen (Ombudspersonen)

Sowohl den Promovierenden als auch den Promotionsbetreuer*innen der Universität Heidelberg stehen zwei Ombudspersonen als vertrauliche Ansprechpartner*innen zur Beratung und Vermittlung im Falle von Konflikten zur Seite. Das Amt der Ombudsperson haben derzeit folgende Personen inne:

Außerdem hat die Universität Heidelberg eine „Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ eingerichtet.