Gemeinsames Prüfungsamt FAQ
Tabelle
Wer ist zuständig für die Anerkennung von Leistungen für den Bereich „Übergreifende Kompetenzen“ (ÜK) in den B.A.-Studiengängen? | Die Institute haben spezielle ÜK-Berater benannt. Näheres erfahren Sie im jeweiligen Institut. |
Wie und wann erhalte ich mein Abschlusszeugnis? Sobald sämtliche Leistungen vorliegen und im System verbucht wurden (inkl. der Note der Abschlussarbeit) wird Ihr Zeugnis erstellt. Dieses geht dann noch in Umlauf zur Unterschrift der Zeichnungsberechtigten. Sobald Ihr Zeugnis aus dem Umlaufverfahren wieder im Gemeinsamen Prüfungsamt eingegangen ist, werden Sie von uns per Mail darüber benachrichtigt, dass es abgeholt werden kann. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Zeugnis persönlich abzuholen, so antworten Sie bitte kurz auf unsere Benachrichtigungsmail und nennen uns in Ihrer Antwort eine Anschrift, an die wir es Ihnen zuschicken können. | |
Wie und wann kann ich eine vorläufige Bescheinigung über meinen Studienabschluss erhalten? Bitte beachten Sie, dass eine vorläufige Bescheinigung über den Abschluss erst dann ausgestellt werden kann, wenn sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. der Abschlussarbeit) erfolgreich bestanden sind. Hierbei darf die Note der Abschlussarbeit vorläufig sein, die (vorläufige) Note muss allerdings von beiden Gutachtern vorliegen. Für studienbegleitende Leistungen muss die endgültige Note vorliegen. | Schreiben Sie eine Mail an: Gemeinsames Prüfungsamt, Herr Klein (A-L) Gemeinsames Prüfungsamt, Frau Böhm/ Frau Pough (M-Z) |
Wie kann ich ein Transcript beantragen? (Bitte beachten Sie, dass wir im Regelfall nur ein Transcript pro Semester kostenfrei ausstellen und nur in begründeten Ausnahmefällen von einer Gebührenerhebung für zusätzliche Transcripts abgesehen werden kann.) | Schreiben Sie eine Mail an: Gemeinsames Prüfungsamt, Herr Klein (A-L) Gemeinsames Prüfungsamt, Frau Böhm/ Frau Pough (M-Z) |
Wo erhalte ich eine beglaubigte Kopie meines Abschlusszeugnisses? (Bitte beachten Sie, dass beglaubigte Kopien lt. Gebührenordung der Universität Heidelberg kostenpflichtig sind) | Schreiben Sie eine Mail an: Gemeinsames Prüfungsamt, Herr Klein (A-L) Gemeinsames Prüfungsamt, Frau Böhm/ Frau Pough (M-Z) |