icon-symbol-logout-darkest-grey

Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre

Selbstverständnis

Mit der Etablierung des QM-Systems heiQUALITY sichert die Universität Heidelberg mittel- und langfristig ihren Erfolg in den zentralen universitären Leistungsbereichen – Studium und Lehre, Forschung und Nachwuchsförderung sowie Services und Administration – und entwickelt deren Qualität weiter. 

Durch die systematische Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich Studium und Lehre wurde die Grundlage geschaffen, Studiengänge eigenständig evaluieren und akkreditieren zu können. Primäres Ziel ist es, dass die Studieneinheiten

  • die Stärken ihrer Studiengänge identifizieren und weiter ausbauen,
  • Verbesserungspotenziale erkennen und geeignete Maßnahmen zur entsprechenden Weiterentwicklung ihrer Studiengänge  umsetzen,
  • den Erfolg ihrer Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungs-Maßnahmen im zeitlichen Längsschnitt überprüfen und dokumentieren können.

Qualitätsregelkreis und Akkreditierung

Die systematische Überprüfung und Weiterentwicklung eines jeden Studiengangs fußt auf einem Qualitätsregelkreis, dem sogenannten Q+Ampel-Verfahren. Dieses Verfahren fungiert als regelmäßiges Screening-, Monitoring- und Bewertungsverfahren für zuvor festgelegte Evaluationseinheiten. Es ist einerseits als kontinuierliches Berichtswesen konzipiert (zur Information der Fächer über den qualitativen Weiterentwicklungsprozess ihrer Studiengänge). Andererseits zeigt es, ob die dezentralen Aufgaben der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Studiengängen erfolgreich wahrgenommen werden. In diesem Rahmen erfolgt auch die universitätsinterne (Re-)Akkreditierung der Studiengänge. Der Zyklus eines Q+Ampel-Verfahrens beträgt im Regelfall fünf bis sieben Jahre, wobei der folgende Evaluationszyklus direkt anschließt.

Auf den Seiten des heiQuality-Centers stehen weitere Informationen in Form von Dokumentationen und Handreichungen zum Download zur Verfügung. 

Qualitätsmanagement auf Ebene der Fakultät

Für eine erfolgreiche Qualitätsentwicklung ist die aktive Beteiligung aller im Bereich Studium und Lehre tätigen Mitarbeiter*innen ebenso wie der Studierenden unabdingbar. Institutionelle Akteure des Qualitätsmanagements auf Ebene der Fakultät sind insbesondere die*der Studiendekan*in, die Studienkommission, die*der Qualitätsmanagementbeauftragte sowie die Fachräte der einzelnen Fächer. Ihre jeweiligen Aufgaben sind durch das Landeshochschulgesetz bzw. im Falle des Fachrates durch die entsprechende Satzung der Universität geregelt.

Studiendekan*in

Die Aufgaben der Studiendekanin/des Studiendekans umfassen die zentralen Belange von Studium und Lehre innerhalb der Fakultät. Sie*Er leitet die Studienkommission und steht Studierenden wie Dozierenden als Ansprechperson für alle Fragen, Anregungen und Beschwerden rund um den Themenbereich Studium und Lehre zur Verfügung. Ferner vertritt die*der Studiendekan*in die Fakultät in den Belangen Studium und Lehre in den Gremien der Universität. An jedem Berufungs- und Habilitationsverfahren der Fakultät ist die*der Studiendekan*in beteiligt, insbesondere um eine Berücksichtigung der Lehrkompetenz der Kandidat*innen im Entscheidungsprozess zu gewährleisten. Die*der Studiendekan*in dient außerdem als Beschwerdeinstanz bei Mängeln bei der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder der Nichteinhaltung von Vorschriften der Prüfungsordnungen.

Studiendekanin der Neuphilologischen Fakultät ist zur Zeit: Prof. Dr. Irina Podtergera.

QM-Beauftragte

Die*der Qualitätsmanagement-Beauftragte der Fakultät koordiniert in Zusammenarbeit mit dem heiQUALITY-Büro die Q+-Ampelverfahren der Fakultät, unterstützt die*den Studiendekan*in, fungiert als Geschäftsstelle der Fakultät in allen Belangen rund um den Aufgabenkomplex „Studium und Lehre“ (insbesondere Betreuung der Studienkommission; Bearbeitung von Prüfungs- und Zulassungsordnungen) und steht den Fächern als Ansprechperson für alle Fragen im Bereich der Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre zur Verfügung. Auch ist sie*er als Ombudsperson für alle Beschwerden zuständig, die von Studierenden im Kontext von Evaluierungsmaßnahmen erhoben werden.

Der Qualitätsmanagementbeauftragte der Neuphilologischen Fakultät ist: Nicole Becker

Die Studienkommission

Die Studienkommission wird vom Fakultätsrat bestellt und setzt sich aus Vertreter*innen der Studierenden, des wissenschaftlichen Dienstes, der Hochschullehrer*innen und dem*der Studiendekan*in als dem*der Vorsitzenden zusammen. Sie tagt in der Regel 3-4 Mal pro Semester und berät den Fakultätsrat in allen Fragen zum Themenkomplex Studium und Lehre, insbesondere bei Anträgen zu Änderungen an bestehenden Studiengängen,  der Neueinrichtung von Studiengängen und übergreifenden Anträgen zu Fragen von Studium und Lehre. Darüber hinaus erarbeitet die Studienkommission Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums. Auch wirkt sie an der Evaluation der Lehre mit sowie als zentrales Organ der Fakultät an den oben beschriebenen Q+Ampel-Verfahren der Fächer der Neuphilologischen Fakultät.

Eine Übersicht der aktuellen Mitglieder der Studienkommission sowie die aktuellen Sitzungstermine finden Sie hier.

Die Fachräte

Die Fachräte sind in den einzelnen Fächern für die Beratung aller Themen rund um Studium und Lehre zuständig. Dazu zählen insbesondere der Entwurf und die Überarbeitung von Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern, der Einsatz der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel und Räume, die Planung des Lehrangebots, die Lehrevaluation und die Weiterentwicklung der Lehre.