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Gremien Habilitationskonferenz

Die Habilitationskonferenz ist zuständig für die Durchführung des Habilitationsverfahren und die zu treffenden Entscheidungen, soweit die Habilitationsordnung der Neuphilologischen Fakultät nichts anderes bestimmt.

Mitglieder der Habilitationskonferenz

Die Habilitationskonferenz besteht aus allen der Fakultät angehörenden Professor*innen, Hochschul- und Privatdozent*innen, die hauptberuflich an der Universität tätig sind, ferner aus den entpflichteten Professor*innen und den Professor*innen im Ruhestand, solange diese nicht auf ihre Mitgliedschaft in der Habilitationskonferenz verzichten. Bei der Entscheidung über die Bewertung der Habilitationsleistungen treten ferner mindestens ein*e Professor*in, in der Regel aber zwei Professor*innen anderer Fakultäten als stimmberechtigte Mitglieder hinzu. Diese werden auf Bitte der*des Dekans*Dekanin von der entsprechenden Fakultät benannt.
Vorsitzende*r der Habilitationskonferenz ist die*der Dekan*in oder sein*e Vertreter*in. Die*der Vorsitzende hat Stimmrecht.
(§ 3.1-2 und § 3.4 Habilitationsordnung der Neuphilologischen Fakultät).