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Gemeinsames PrüfungsamtMitarbeiter und Zuständigkeiten

Ankündigung Änderung ab dem Sommersemester 2024

ACHTUNG! Wichtige Änderung der Zuständigkeiten ab dem Sommersemester 2024! Die Aufteilung nach Bachelor- und Masterkandidaten wird AB DEM 1. APRIL 2024 aufgehoben und stattdessen orientiert sich die Zuständigkeit nun am Familiennamen der jeweiligen Kandidaten. Dies betrifft aber nur neue Anmeldungen zur Abschlussprüfung sowie Anfragen für Transcripts of Records etc. Für die Kandidat/innen, die bereits zur Prüfung angemeldet sind, bleiben die bisherigen Sachbearbeiter zuständig. Dies bedeutet konkret: NEUE ANMELDUNGEN/ANFRAGEN NACH TRANSCRIPT OF RECORDS Für Kandidat/innen mit Familiennamen beginnend mit A-L: Christoph Klein Für Kandidat/innen mit Familiennamen beginnend mit M-Z: Miriam Pough und Katharina Böhm Für BEREITS ANGEMELDETE Prüfungskandidaten gilt weiter folgende Aufteilung: Bachelor: Christoph Klein Master: Miriam Pough und Katharina Böhm

Mitarbeiter

Leiter des Gemeinsamen Prüfungsamtes
Prof. Dr. Klaus Kempter
Telefon: 06221 - 543480
E-Mail: kempter@uni-hd.de
Sprechstunden: nach Vereinbarung per E-Mail

Bachelor-, Master- und Magisterstudiengänge: A-L
Christoph Klein
Telefon: 06221 - 543484
E-Mail: gpa-ba@uni-heidelberg.de (Bachelorangelegenheiten)
E-Mail: gpa-ma@uni-heidelberg.de (Masterangelegenheiten)
Sprechstunden: Mo, Mi, Fr: 10-12 Uhr

Bachelor-, Master- und Magisterstudiengänge: M-L
Miriam Pough
Telefon: 06221 - 543481
E-Mail: gpa-ba@uni-heidelberg.de (Bachelorangelegenheiten)
E-Mail: gpa-ma@uni-heidelberg.de (Masterangelegenheiten)
Sprechstunden: Mi, Do: 10-12 Uhr

Katharina Böhm
Telefon: 06221 - 543577
E-Mail: gpa-ba@uni-heidelberg.de (Bachelorangelegenheiten)
E-Mail: gpa-ma@uni-heidelberg.de (Masterangelegenheiten)
Sprechstunden: Mo, Di: 13-15 Uhr

Zuständigkeiten

Die Mitarbeiter des Gemeinsamen Prüfungsamtes verwalten die Bachelor- und Masterprüfungsverfahren der Neuphilologischen Fakultät und der Philosophischen Fakultät. Sie stellen Formulare und Merkblätter zur Prüfungsanmeldung zur Verfügung, nehmen die Anmeldungen zu den Abschlussprüfungsverfahren entgegen, bestätigen die Abgabe der Bachelor- und Masterarbeiten, geben Zeugnisse und Urkunden aus und beraten Prüflinge und Absolventen.

Anträge auf Verlängerung von Abgabefristen in den Abschlussprüfungsverfahren reichen Sie bitte beim Gemeinsamen Prüfungsamt ein. Bitte beachten Sie: Alle studienbegleitenden Prüfungsverfahren werden von den Instituten und Seminaren selbst verwaltet. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachstudienberatung Ihrer Studienfächer.